BI Antrag
Auf unsere Maßnahmen-Vorschläge vom Oktober 2016 kam zunächst keine Reaktion. Auf wiederholte Nachfrage beim Landrat Effing kam es zu einem Ortstermin zu dem wir im Juni 2017 eine Stellungnahme verfassten.
Auch darauf kam keine Reaktion vom Bürgermeister. Daraufhin stellten wir im November 2017 einen Antrag nach §24 GO NRW.
Vom Kreis-Planungsamt wurde dann eine Stellungnahme zu unseren Maßnahmen-Vorschlägen ausgearbeitet, die uns im Februar 2018 in einer Besprechung in Anwesenheit von Landrat und Bürgermeister vorgestellt wurde.
Nach weiteren Recherchen und Nachfragen bei übergeordneten Behörden, haben wir im September 2018 eine Erwiderung verfasst und abgegeben.
Daraufhin wurde von der Verwaltung der Stadt die politische Beratung und Entscheidung angekündigt. Unsererseits wurden alle Parteien mit ausführlichen Unterlagen versorgt. Einige Parteien luden uns für ausführliche Besprechungen zur Fraktionsitzung ein. Dort konnten wir, wie später auch in der Sitzung der Fachausschüsse, eine zusammenfassende Präsentation vortragen. Gleichzeitig hatte die Verwaltung ihre Beschlussvorlage verfasst und herausgegeben.
In der Sitzung im Februar 2019 lehnte BM Moenikes alle Maßnahmen ab, wie auch im Beschlussvorschlag vorgegeben. Schon aus rechtlichen Gründen müsse er einen anderslautenden Ratsbeschluss beanstanden und die Ausführung verweigern. Zu Nachfragen aus dem Ausschuss zu den entgegenstehenden Rechtsgrundlagen, wurden weder vom BM noch von den Vertretern des Kreises konkrete Angaben gemacht. Es wurde lediglich angedeutet, dass das Projekt-Gebiet „Emsaue ganz nah“ seine Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme verlieren könnte.
Obwohl unsererseits der rechtliche Rahmen für die Maßnahmen aufgezeigt und erläutert wurde, folgte eine breite Ablehnung aller Vorschläge und die Zustimmung zur Beschlussvorlage – außer durch die Ausschussmitglieder der UWE.
Somit konnten und können sich die Naturschützer der vollen Unterstützung ihres „Feldzuges“ gegen den Naturschädling Mensch sicher sein und ungerührt in „Salami-Taktik“ die weiteren Aussperrmaßnahmen in Angriff nehmen.
Inzwischen wurde die gesamte Emsaue zum Biotop erklärt, möglicherweise um damit der Anwendung des § 63 LNatSchG NRW entgegenwirken zu können.
Die Ansprüche und Einflüsse der Naturschützer nehmen mittlerweile ein Maß an, dass die Akzeptanzbereitschaft beim normalen Naturnutzer überstrapaziert. Das kann nicht in unser aller Interesse sein. Der Bürger sieht sich da nicht mehr vertreten und machtlos einem institutionellen Naturschutz gegenüber, dem außenstehende Entscheider oft gar im vorauseilenden Gehorsam weitreichende Zugeständnisse gemacht werden.
Ziel von Naturschutz soll dessen Erhalt für die Menschen sein, nicht gegen sie. Das würde auch den Zielen des FFH-Gebietes und des Regionalplanes entsprechen, wobei der Schutz bedrohter Arten Vorrang hat.
Die Emsaue ist FFH-Gebiet der IUCN-Kategorie IV, wobei die Erholungs- und Freizeitfunktion ausdrücklich betont wird. Die Kategorie IV entspricht weitgehend den meisten „normalen“ Naturschutzgebieten in Deutschland, die hier grob beschrieben sind. In der Liste dieser Gebiete ist unser Emsbereich unter „Emsaue (ST-102)“ zu finden. Dazu ist die Ems in dem Zustand abgebildet, den wir hier sehr gerne hätten.
Im aktuellen Regionalplan (basierend auf die FFH-Vorgaben) ist dieser FFH-Bereich mit der Freiraumfunktion
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ schraffiert und gekennzeichnet.
Im Textteil der Planung wird unter Nr. 24.2 und 27.3 als Zielsetzung u.a. formuliert:
„… die Zugänglichkeit für die Erholungssuchenden sichergestellt werden.“
In den Erläuterungen kommt dazu unter Nr. 448 als Maßnahme u.a. in Betracht:
“ – Anlage von Wander-, Rad- und Reitwegen,“
Ja, es ist enttäuschend, wie großzügig sich die Naturschutzapostel hier unserer Natur bemächtigen und wie wenig uns Normalos davon bleibt und immer weiter beschnitten wird – trotz gegenteiligen Tenors der rechtlichen Grundlagen!